Zum 1. November 2011 ist die Novellierung der Trinkwasserverordnung in Kraft getreten. Hierbei handelt es sich um eine Bundesverordnung, die in ganz Deutschland gültig ist.
Bereits in der bisher gültigen Trinkwasserverordnung war festgelegt, dass öffentlich genutzte Gebäude wie z.B. Schulen, Kindergärten oder Krankenhäuser regelmäßig auf Legionellen untersucht werden müssen. Neu ist nun in der aktuellen Fassung, dass auch alle vermieteten Mehrfamilienhäuser mit zentraler Trinkwassererwärmung den technischen Vorschriften entsprechen müssen und einmal jährlich eine Untersuchung des Warmwassersystems auf gesundheitsschädliche Erreger durchführen werden muss. Betroffen sind hierbei Mehrfamilienhäuser mit einer Warmwasserbereitung, sofern der Wasserspeicher größer als 400 Liter ist und/ oder die Leitung zur Entnahmestelle (z.B. zum Wasserhahn) ein Volumen von mehr als drei Litern hat.
Somit trägt der Immobileneigentümer, der Vermieter und auch die Hausverwaltung die Verantwortung für einen hygienisch einwandfreien Zustand des Trinkwassers. Verstöße können nicht nur zu Ordnungsstrafen sondern auch zu zivilrechtlicher Haftung führen.
Welche Maßnahmen sind zu ergreifen?
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Was sind Legionellen?
Legionellen sind Bakterien mit einer Größe von 2-5 Mikrometern. Sie kommen in Oberflächengewässern und im Boden vor. Legionellen lieben die Wärme. Gelangen sie in die Warmwasseraufbereitung vermehren sie sich zwischen 30°C und 45°C optimal. Erst Temperaturen ab 60-70°C töten die Keime ab. In Deutschland infizieren sich schätzungsweise über 10.000 Personen jährlich mit Legionellen. 1.000-2.000 sterben daran. Nicht jeder Kontakt mit legionellenhaltigem Wasser führt zu einer Gesundheitsgefährdung. Erst das Einatmen bakterienhaltigen Wassers als Aerosol (Inhalation z.B. beim Duschen, bei Klimaanlagen, durch Rasensprenger oder in Whirlpools) kann zur Erkrankung führen. Das Trinken von legionellenhaltigem Wasser stellt für Personen mit intaktem Immunsystem keine Gesundheitsgefahr dar.